AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem Rehasport im Klinikum Rheine (im folgenden „Veranstalter“ genannt) abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung (im folgenden „Veranstaltung“ genannt) zum Gegenstand haben.

 

Auf einen Blick

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 18. November 2025)

§ 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen angebotenen und durchgeführten Leistungen (Kurse, Training an oder mit Geräten, Gruppentraining, Prävention, Rehabilitationssport u.a.) nach Maßgabe des zwischen der Stiftung Mathias-Spital Rheine und dem Teilnehmer abgeschlossenen Vertrages. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen; es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Gegenstand des Vertrages ist die Teilnahme an einem gebuchten Kurs bei der Stiftung Mathias-Spital Rheine. 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Die Anmeldung für alle angebotenen und durchgeführten Leistungen/Kurse hat online über die Internetseite www.mathias-rehasport.de zu erfolgen. Anzugeben sind der Name der Teilnehmerin oder des Teilnehmers, die vollständige Anschrift mit Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse. Der zur Kursteilnahme berechtigende Vertrag kommt erst zustande, wenn der/die Interessent/-in von der Stiftung Mathias-Spital Rheine eine Anmeldebestätigung erhält. Jede Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet vorbehaltlich der folgenden Regelungen und gesetzlicher Vorschriften zur Zahlung der Teilnahmegebühr. 

Anmeldungen zu Kursen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Eine Aufnahme in den angemeldeten Kurs wird durch die Stiftung Mathias-Spital Rheine festgelegt und hängt von der Teilnehmerzahl, der Räumlichkeit und der Übungsleitung ab. Wird die ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs nicht erreicht, besteht insbesondere kein Anspruch auf Durchführung des Kurses. Die Stiftung Mathias-Spital Rheine behält sich die Durchführung dieses Kurses vor.

Kann eine Anmeldung zu einem Kurs nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend durch die Stiftung Mathias-Spital Rheine mitgeteilt. Sind alle Kursplätze bereits belegt, besteht kein Anspruch auf Teilnahme. In diesem Fall nimmt die Stiftung Mathias-Spital Rheine die Interessentin / den Interessenten in eine Warteliste auf. 

§ 3 Entgelt und Zahlungsbedingungen

  1. Die Gebühren der einzelnen Kurse können unter www.mathias-rehasport.de unter dem jeweiligen Kursangebot eingesehen werden. Im Voraus bekannte Ausfallenzeiten z.B. wegen gesetzlichen Feiertagen sind bereits in die Kalkulation der Höhe der Kursgebühren einbezogen. Ein Abzug erfolgt in diesen Fällen nicht noch einmal gesondert. 
     

  2. Sollte ein Kurs aus Gründen, die die Stiftung Mathias-Spital Rheine zu vertreten hat oder in deren Sphäre liegen (z.B. personelle Ausfälle, Schließung der Räumlichkeiten, Betriebsferien), ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden, wird die Kursgebühr nur anteilig unter Berücksichtigung der Ausfallzeiten erhoben. 
     

  3. Bei (teilweisem) Ausfall des Kurses aus Gründen, welche die Stiftung Mathias-Spital Rheine nicht zu vertreten hat, wie z.B. wegen höherer Gewalt, aufgrund eines Pandemiegeschehens mit behördlich/staatlich verordneter Schließungsanordnung oder ähnlichem, besteht ein Anspruch der Teilnehmer auf anteilige Beitragsrückzahlung für die Dauer der nicht möglichen Teilnahme. 
     

  4. Wenn ein/e Teilnehmer/-in wegen Krankheit oder sonstigen medizinischen Gründen (z.B. wegen Operationen, Reha-Aufenthalte, längerfristige Erkrankungen) an dem Kurs oder an einzelnen Stunden des Kurses nicht teilnehmen kann, räumt die Stiftung Mathias-Spital Rheine dem/der Teilnehmer/-in die Möglichkeit ein, für die Dauer von maximal drei Monaten die Teilnahme an dem Kurs ohne Kosten zu pausieren. Dies setzt einen Antrag der Teilnehmerin / des Teilnehmers in Textform voraus. Zum Nachweis der für die gesamte der Dauer der kostenfreien Pause ist eine ärztliche Bescheinigung bzw. eine Bescheinigung der Rehabilitationseinrichtung vorzulegen. 

    Kann ein/e Teilnehmer/-in aus einem sonstigen Grund, der in der Sphäre von dem/der Teilnehmer/-in liegt, an dem Kurs oder einzelnen Stunden des Kurses nicht teilnehmen, besteht die Zahlungspflicht der Teilnehmerin / des Teilnehmers fort. Auch eine (anteilige) Erstattung der Kursgebühr scheidet in dem Fall aus.
     

  5. Die Gebühren sind mit Beginn des gebuchten Kurses fällig. Erst nach Zahlung der Kursgebühr besteht ein Anspruch auf Teilnahme an dem gebuchten Kurs. 
    Sofern die Zahlung des Entgeltes für den Kurs nicht rechtzeitig zum Zeitpunkt der Fälligkeit geleistet wird, behält sich die Stiftung Mathias-Spital das Recht vor, den/die Teilnehmer/-in zur vollständigen Zahlung von dem Kurs auszuschließen, ohne dass die Zahlungspflicht von dem/der Teilnehmer/-in entfällt. Bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes für den Kurs hat die Stiftung Mathias-Spital ein Zurückbehaltungsrecht an allen Informationsmaterialien und Bescheinigungen.
     

  6. Der/die Teilnehmer/-in ermächtigt die Stiftung Mathias-Spital die Zahlung der Kursgebühr mittels Lastschrift einzuziehen. Er/sie erteilt im Rahmen der Anmeldung zu dem gewünschten Kurs ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat. Zugleich weist er/sie das Kreditinstitut an, die von der Stiftung Mathias-Spital auf dem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

§ 4 Kostenbeteiligungen der Krankenkassen

Im Rahmen der Primärprävention beteiligen sich einige Krankenkassen an den Kursgebühren. Die Kriterien zur Anerkennung des jeweiligen Kursangebots variieren von Krankenkasse zu Krankenkasse. Der/die Teilnehmer/-in erholt hierzu eigenständig Informationen der zuständigen Krankenkasse ein. Eine Garantie für eine Kostenbeteiligung der Krankenkasse übernimmt die Stiftung Mathias-Spital Rheine nicht. 

Nach Beendigung des Kurses bescheinigt die Stiftung Mathias-Spital Rheine die Teilnahme an dem Kurs. Bei den Präventionskursen wird die Anwesenheit der Teilnehmer/-innen zu Beginn jeder Stunde überprüft und dokumentiert.

§ 5 Recht zum Widerruf, Rücktritt und Stornierung durch Teilnehmer:in

1. Widerrufsrecht zugunsten von Verbrauchern

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

Stiftung Mathias-Spital Rheine,
Milde Stiftung des privaten Rechts,
Frankenburgstr. 31,
48431 Rheine,
info@mathias-stiftung.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. 

Sie können dafür dieses  Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können uns das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung per E-Mail übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.“

2. Rücktritt /Stornierung 

Ein Recht für den/die Teilnehmer/-in auf Rücktritt oder kostenlose Stornierung besteht nicht. 

Dem/der Teilnehmer/in wird gestattet, die Teilnahme an dem gebuchten Kurs bis zu einer Woche vor Beginn des Kurses zu stornieren. Eine Erstattung der Kursgebühr erfolgt in dem Fall nicht. 

Der/die angemeldete Teilnehmer/-in kann bis zum Beginn der Veranstaltung jederzeit ihre/seine Teilnahmeberechtigung kostenfrei auf eine/n Ersatzteilnehmer/in übertragen.

3. Kündigungsrecht

Die Teilnahme für Dauerkurse kann durch den/die Teilnehmer/-in mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat mindestens in Textform zu erfolgen. 

4. Sonderkündigungsrecht

Soweit Änderungen des Gesetzgebers oder von Behörden sich maßgeblich auf die Preisgestaltung des Kurses auswirken, ist die Stiftung Mathias-Spital berechtigt, auch nach Vertragsabschluss eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen. In diesem Fall hat der/die Teilnehmer/-in ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrages. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung und muss in Textform erfolgen. Die Kündigung ist zu richten an:

Stiftung Mathias-Spital Rheine,
Milde Stiftung des privaten Rechts,
Frankenburgstr. 31,
48431 Rheine,

Weitergehende Ansprüche, wie z.B. Schadensersatz, bestehen zugunsten der Teilnehmerin / des Teilnehmers nicht.

§ 6 Absage und Änderungen durch den Veranstalter

  1. Die Stiftung Mathias-Spital behält sich das Recht vor, den Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl bis zu 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben. Bereits entrichtete Entgelte werden an den/die Teilnehmer/-in zurückerstattet. 

    Weitergehende Ansprüche, wie z.B. Schadensersatz, bestehen zugunsten der Teilnehmerin / des Teilnehmers nicht. 
     

  2. Die Stiftung Mathias-Spital ist berechtigt, notwendige Inhalte, methodische oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z.B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit hierdurch der/die Teilnehmer/-in nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
     

  3. Der Stiftung Mathias-Spital steht es jederzeit frei, kurzfristig und ohne Vorankündigung eine(n) andere(n) Kursleiter/-in einzusetzen. 

§ 7 Haftung für Schäden

  1. Mitgeführte persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr der Teilnehmenden in den von der Stiftung Mathias-Spital Rheine genutzten Räumlichkeiten; es wird keine Haftung für Verlust und Beschädigung übernommen. Die Stiftung Mathias-Spital Rheine haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Sach- und Vermögensschäden. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben und Körper des Mitglieds, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet die Stiftung Mathias-Spital Rheine für jeden Grad des Verschuldens. 

    Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungshilfen der Stiftung Mathias-Spital Rheine. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf Verletzung von Leben und Körper des Mitglieds beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
     

  2. Teilnehmer/-innen haften für alle Sachschäden am Vermögen und Eigentum der Stiftung Mathias-Spital Rheine, die durch oder während des Trainings schuldhaft, also vorsätzlich oder fahrlässig, verursacht werden. 

    Für von dem/der Teilnehmer/in selbst verschuldete Unfälle haftet die Stiftung Mathias-Spital Rheine nicht.

§ 8 Sportgesundheit/-tauglichkeit und Gruppenfähigkeit

  1. Jede(r) Kursteilnehmer/-in muss zu Beginn des Kurses sportgesund/-tauglich sein. Mit der Anmeldung versichert der/die Teilnehmer/-in spätestens zu Kursbeginn sportgesund/-tauglich zu sein. 

    Die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung wird grundsätzlich nicht verlangt. Zur Sicherheit der Teilnehmer/-innen wird eine Untersuchung vor Kursbeginn allerdings empfohlen. Körperliche Einschränkungen sind der Stiftung Mathias-Spital und auch dem/der Kursleiter/-in rechtzeitig vorab mitzuteilen.

    Sollte der/die Teilnehmer/-in zu einer Risikogruppe gehören (z.B. Bluthochdruck, Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes, Asthma, Schwangerschaft), sollten nur nach Rücksprache mit einem Arzt und unter Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung die Teilnahme erfolge. Die Stiftung Mathias-Spital behalten uns bei entsprechenden Anhaltspunkten vor, eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Teilnahme an einem Kurs zu fordern.
     

  2. Voraussetzung für die Teilnahme an den angebotenen Kursen ist Gruppenfähigkeit. Mit der Anmeldung versichert der/die Teilnehmer/-in Gruppenfähigkeit. 

§ 9 Datenschutz

Die Stiftung Mathias-Spital erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer/-innen, insbesondere deren Kontaktdaten zur Anmeldung und Durchführung des Kurses sowie zur Erstellung der Bescheinigungen, so auch dessen/deren E-Mail-Adresse. Zu den Informationen gehören auch Informationen über dessen/deren Anschrift. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Art 6 Abs. 1b) DSGVO. Die Details entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung

§ 10 Form und Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die gegenüber der Stiftung Mathias-Spital Rheine abgegeben werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand ist Rheine. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bunderepublik Deutschland. 

§ 12 Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestimmungen dieses Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Parteien verpflichten sich anstelle der unwirksamen/undurchführbaren Bestimmung eine Bestimmung zu vereinbaren, die in rechtlich zulässiger Weise dem rechtlich und wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer ergänzungsbedürftigen Lücke.