1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmerzahl bis zu 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben. Bereits entrichtete Entgelte werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
2. Bei kurzfristigen Absagen von Referenten oder höherer Gewalt behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen oder einen anderen Termin anzubieten.
3. Der Veranstalter ist berechtigt, notwendige Inhalte, methodische oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z.B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit hierdurch die Teilnehmerin oder der Teilnehmer nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
4. Die im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Erkenntnisstand erstellt. Eine Haftung oder Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit oder Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.